- 30% Grundförderung
- + 20% wenn bis 2028 installiert (bei Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen)
- + 5% wenn Grundwasserwärmepumpe, Erdwärmepumpe oder wenn die Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel nutzt (z.B. R290 = Propan)
- + 30% wenn zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 Euro
- Förderung gedeckelt auf 70% / Max. förderfähige Ausgabe 30.000 €