Im Jahr 2024 bis zu 70% Förderung für Wärmepumpen

  • Beitrags-Kategorie:Wärmepumpe
  • 30% Grundförderung
  • + 20% wenn bis 2028 installiert (bei Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen)
  • + 5% wenn Grundwasserwärmepumpe, Erdwärmepumpe oder wenn die Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel nutzt (z.B. R290 = Propan)
  • + 30% wenn zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 Euro
  • Förderung gedeckelt auf 70% / Max. förderfähige Ausgabe 30.000 €

Die Förderungen im Video erklärt